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OVG Niedersachsen, 27.09.1991 - 8 L 48/89 |
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Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 27.09.1991 - 8 L 48/89
- BVerwG, 20.10.1992 - 1 B 23.92
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 08.01.1991 - 1 B 137.90
Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - …
Soweit der Kläger die Verfahrensrüge erhebt, daß über seinen Antrag auf Zusammenfassung der Verfahren 8 L 32/89 und 8 L 48/89 nicht entschieden worden sei, ist ein Verfahrensmangel nicht dargetan.Der Antrag des Klägers, nunmehr in der Revisionsinstanz das Verfahren 8 L 48/89 nachträglich mit dem vorliegenden Verfahren in der Weise zusammenzufassen, daß für jenes die Sprungrevision zugelassen wird, kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil das genannte Verfahren nicht beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist (§§ 93 Satz 1, 125 Abs. 1, 141 VwGO) und dieses auch nicht über die Zulassung der Sprungrevision entscheidet (§ 134 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
- OVG Niedersachsen, 08.09.2015 - 8 ME 149/15
Aufsicht; PKH Beschwerde; Rechtsanwaltskammer; subjektives Recht
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.10.1992 - BVerwG 1 B 23.92 -, NJW 1993, 2066, 2067; Beschl. v. 8.1.1991 - BVerwG 1 B 137.90 -, Buchholz 350 § 73 BRAO Nr. 2) und auch des Senats (Urt. v. 27.9.1991 - 8 L 48/89 -, Umdruck, S. 5; Beschl. v. 26.7.1990 - 8 L 32/89 -, Umdruck, S. 6) ist geklärt, dass die standesrechtliche Aufsicht der Rechtsanwaltskammer über ihre Mitglieder nicht der Wahrung individueller Belange, sondern dem öffentlichen Interesse dient, wie auch die Staatsaufsicht über die Rechtsanwaltskammern nicht die Wahrung individueller Belange bezweckt.